Arbeitssicherheit
Typische Tätigkeiten der Fachkraft für Arbeitssicherheit im Rahmen der Aufgaben nach § 6 des Arbeitssicherheitsgesetzes.
- Gefährdungsbeurteilung u. a. durch Messen und Ermitteln: Lärm, Licht, Klima, Gefahrstoffe etc.
- Präventiver Arbeitsschutz/Gesundheitsschutz
- Arbeitssicherheit, Arbeitsplatzgestaltung
- Schutzausrüstungen
- Betriebsbegehungen
- Teilnahme an den Arbeitsschutzausschusssitzungen
- Umgang mit Gefahrstoffen
- Schulungen und Unterweisungen z.B. Gabelstaplerfahrer, Kranfahrer, Anschläger, Umgang mit Gefahrstoffen, Schweißer
- Unfallverhütung
- Überprüfung der Anlagen und Arbeitsverfahren
- Mitarbeit bei Planung neuer Betriebsanlagen
- Vorschlagen von Arbeitsschutzmaßnahmen
- Prüfen der Wirksamkeit von Maßnahmen,
Korrektur des Verhaltens der Mitarbeiter - Information über neue Vorschriften, Richtlinien,
Gesetze und Normen - Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden,
Institutionen und anderen außerbetrieblichen Einrichtungen - Betriebsanweisungen erstellen
- Entwicklung und Einführung

