Arbeitsmedizin
Typische Tätigkeiten der Betriebsärzte im Rahmen der Aufgaben nach § 3 des Arbeitssicherheitsgesetztes.
Betriebsbegehungen
Beratungen:
- Ergonomie am Arbeitsplatz
- Umgang mit Gefahr- und Biostoffen
- Gefährdungsbeurteilungen
- Erstellen von Betriebsanweisungen
- Persönliche Schutzausrüstungen
- Erste-Hilfe-Organisation
- Reisemedizin
Schulungen und Unterweisungen
Teilnahme an Arbeitsschutzausschusssitzungen
Untersuchungen:
- nach berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen und Arbeitsmedizinischer Vorsorge - Verordnung
- nach Fahrerlaubnisverordnung einschließlich psychologischer Leistungstests
- nach Strahlenschutz- und Röntgenverordnung
- nach Bergbauverordnung
- Jugendarbeitsschutzuntersuchungen
- Einstellungsuntersuchungen
Wiedereingliederungen:
- Eingliederung von Leistungsgewandelten und Schwerbehinderten
- Vermittlung zwischen Mitarbeitern, Vorgesetzten und behandelnden Ärzten bei Problemfällen.

